Die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen bedeutet, dass der Baumeigentümer oder der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche grundsätzlich verpflichtet ist, Schäden durch den Baum an Personen und Sachen zu verhindern.

Hier finden Sie weiterführenden Hinweise rund um die Verkehrssicherungspflicht und andere Rechtsfragen in der Baumpflege.