Die meisten Gemeinden haben eigene Baumschutzverordnungen in denen definiert ist, welche Baumarten geschützt sind und daher einer amtlichen Genehmigung z.B. für Fällungen bedürfen. Die Angaben können von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein, weshalb die genaue Kenntnis der lokalen Baumschutzverordnung für den Baumeigentümer als auch für uns als Ausführende sehr wichtig ist.

Einige wenige Gemeinden haben keine eigene Regelung, in diesen Fällen gilt die nächst höhere Instanz – die Baumschutzverordnung des Landkreises.

Hier eine Auswahl mit direktem Link:


Berlin

Bernau (Landkreis BAR)

Blankenfelde – Mahlow

Erkner

Fürstenwalde

Grünheide

Hoppegarten

Kleinmachnow

Königs Wusterhausen

Mühlenbecker Land

Neuenhagen bei Berlin

Petershagen – Eggersdorf

Potsdam

Rüdersdorf (inkl. OT Hennickendorf, Herzfelde, Lichtenow)

Schönefeld

Schöneiche bei Berlin

Strausberg

Wildau

Woltersdorf

Zeuthen